top of page
2-min.JPG

Studiengebühren & Stipendien

Studiengebühren

Die Studiengebühren am VMI stellen ein ausgewogenes Preis/Leistungsverhältnis dar, können gegebenenfalls durch Studienförderungen und Stipendien finanziert werden, erhöhen sich während der gesamte Studiendauer nicht und sind, unabhängig vom Herkunftsland, für alle Studierenden gleich, sodass sich in der Regel nur die Zahlungsmodalitäten voneinander unterscheiden.

 

Studierende mit österreichischer Staatsbürgerschaft

Die Studiengebühren können in Form von Monats-, Semester- oder Jahresstudienbeiträgen beglichen werden.

 

Studierende mit EU-Staatsbürgerschaft

Die Studiengebühren können in Form von Semester- oder Jahresstudienbeiträgen beglichen werden.

 

Studierende mit Drittstaaten-Angehörigkeit (Nicht-EU-Länder)

Die Studiengebühren müssen in Form von Jahresstudienbeiträgen beglichen werden.

Einschreibegebühr

Bei der Ersteinschreibung/Immatrikulation ist einmalig eine Gebühr von € 160 zu entrichten. 
 

Studienbeiträge für Neuinskriptionen ab Sommersemester 2025

  • Vorstudium:                              € 290 pro Monat oder € 1700 pro Semester oder € 3300 pro Jahr

  • Hauptstudium:                         € 490 pro Monat oder € 2900 pro Semester oder € 5700 pro Jahr

  • Kombi-Studium*:                     € 590 pro Monat oder € 3500 pro Semester oder € 6900 pro Jahr

  • Haupt- und Zweitstudium**:   € 690 pro Monat oder € 4100 pro Semester oder € 8100 pro Jahr

* Kombi-Studium = 2 Studiengänge derselben Fachrichtung (z.B. Konzertfach und IGP mit Fachrichtung Gesang, Gitarre, Klavier usw.)

** Haupt- und Zweitstudium = 2 Studiengänge unterschiedlicher Fachrichtungen (z.B. Music Production und Music Business etc.)

Studienförderung und Stipendien

Studierende haben gemäß den jeweils gesetzlichen Bestimmungen die Möglichkeit, bei den zuständigen Behörden (z.B. Stipendienstelle) einen Antrag auf staatliche Studienförderung oder Stipendien zu stellen.

Für Studierende gibt es verschiedene Möglichkeiten für Studienförderungen, Stipendien und Ermäßigungen, die je nach Staatszugehörigkeit differieren können. Anträge auf Stipendien können beispielsweise bei der österreichischen Stipendienstelle, der deutschen BAföG oder den zuständigen Stellen in den jeweiligen Heimatländern gestellt werden.

Auslandssemester bei internationalen Partnerhochschulen und Universitäten oder Auslandspraktika bei internationalen Betrieben und Organisationen, die im Zuge von Erasmus+ stattfinden, werden zudem durch Zuschüsse der Europäischen Kommission finanziell gefördert. Darüber hinaus bestehen für Studierende weitere finanzielle Förderungsmöglichkeiten, wie z.B. der Erhalt von Familienbeihilfe, Förderungen durch AMS oder WAFF sowie Ermäßigungen für öffentliche Verkehrsmittel oder verschiedene Kultureinrichtungen. 

Studienförderug
bottom of page