InternationaLE Studierende
Einreise/Visum
Studierende aus Nicht-EU/EWR-Staaten benötigen zur Einreise nach Österreich ein Visum. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig bei einer österreichischen Botschaft über die Einreisebedingungen und Dokumente, die Sie zur Beantragung eines Visums benötigen. Bitte reichen Sie den Antrag auf ein Visum oder Aufenthaltsgenehmigung so früh wie möglich in Ihrem Heimatland ein.
Für alle StaatsbürgerInnen aus EU/EWR-Ländern und der Schweiz genügt zur Einreise nach Österreich ein gültiger Reisepass oder Personalausweis. Es ist jedoch zu beachten, dass Personen mit EWR-und Schweizer Staatsbürgerschaft, die sich länger als drei Monate in Österreich aufhalten (Haupt- und Nebenwohnsitz) innerhalb von vier Monaten ab Einreise eine Anmeldebescheinigung bei der Einwanderungsbehörde (MA 35) beantragen müssen.
Kurzfristiges Visum für eine Aufnahmeprüfung: Falls Sie aus dem Ausland zur Aufnahemprüfung anreisen und und nicht zur visumfreien Einreise berechtigt sind, können Sie ein kurzfristiges Visum beantragen, wofür wir Ihnen gerne ein Einladungsschreiben zukommen lassen.
Für das Einladungsschreiben benötigen wir folgende Unterlagen:
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Web-Anmeldung zur Aufnahmeprüfung
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Kopie Ihres Reisepasses (erste Seite)
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Heimatadresse
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Geplanter Zeitraum, in dem Sie zur Aufnahmeprüfung nach Wien kommen
Unterrichtssprache
Studierende und Lehrende aus Österreich, Europa und aus aller Welt prägen die internationale Atmosphäre und sorgen für kulturelle und sprachliche Vielfalt am VMI. Gleichwohl stellt die Beherrschung der deutschen Sprache eine wichtige Voraussetzung für ein erfolgreiches Studium am VMI und für die Bewältigung des Lebensalltags in Österreich dar.
Die Hauptunterrichtssprache ist für alle Studienprogramme grundsätzlich Deutsch. Bei Studiengängen mit besonderer internationaler Ausrichtung wie z.B. Songwriting, Music Production, Creative Musicianship oder Elektronische Musik & Sound Design werden einzelne Lehrveranstaltungen auch in englischer Sprache durchgeführt.
Studierende mit nicht deutscher Muttersprache, die ein Instrumental- und Gesangspädagogik-Studium absolvieren, haben bis spätestes nach dem 2. Semester einen Nachweis von Deutsch-Sprachkenntnissen auf Niveau B2 (GERS) zu erbringen. Es ist zu beachten, dass die pädagogische Abschlussarbeit in deutscher Sprache zu verfassen ist und die abschließende Lehrbefähigungsprüfung ebenso in deutscher Sprache zu halten ist. Als Sprachnachweise werden Zertifikate von offiziell anerkannten Sprachinstituten anerkannt.
VMI in Solidarität mit der Ukraine
Das VMI steht für demokratische Werte, Weltoffenheit und ein friedliches Miteinander in einer Gemeinschaft, in der Studierende aus der Ukraine, aus Russland und aus insgesamt 25 verschiedenen Herkunftsländern europäische Werte und kulturelle Vielfalt miteinander teilen.
Wir sind zutiefst entsetzt über den russischen Angriff auf die Ukraine, einem souveränen Staat in Europa. Unsere uneingeschränkte Solidarität und unser Mitgefühl richtet sich an die ukrainische Bevölkerung, an unsere ukrainischen Studierenden und ihre Familien, aber auch an unsere russischen Studierenden, die diesem politischen Drama ebenfalls schuldlos ausgeliefert sind.
Liebe Studierende!
Wir wissen, dass die dramatischen Kriegsereignisse in der Ukraine für viele in unserer Studierendengemeinschaft eine große Belastung darstellt. Wir sind hier, um Sie zu unterstützen! Wenn Sie in irgendeiner Weise von der aktuellen Krise in de Ukraine betroffen sind und Hilfe benötigen, zögern Sie nicht, mit uns in Kontakt zu treten:
International Office: martina.beer@vmi.at